Erste Schritte im Trauerfall
Anruf beim Arzt
Bevor wir Ihnen helfen können, muss ein Arzt den Tod des Verstorbenen feststellen und bestätigen. Rufen Sie dazu Ihren Hausarzt an. Wenn Sie ihn nicht erreichen können, wenden Sie sich an den medizinischen Notdienst:
Tel. 116 117
Der Arzt stellt den
Totenschein aus.
Ist Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim verstorben, übernimmt das dortige Personal die Benachrichtigung eines Arztes.
Tel. 05971 / 7 12 98
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um alles Weitere. Welche Unterlagen wir für unser erstes Gespräch benötigen, erfahren Sie hier:
Dokumente

Für das erste Gespräch
Notwendige Dokumente
Ausweis oder Reisepass des Verstorbenen
Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
Bei Ledigen die Geburtsurkunde
Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
Bei Beurkundungen außerhalb Deutschlands jeweils das Originaldokument (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde) mit beglaubigter Übersetzung
Ggf. Anträge auf Namensänderungen
Ggf. Registrierschein(e) oder Einbürgerungsurkunde
Elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse
Renten- bzw. Pensionsnummern
Falls vorhanden:
Versicherungspolicen
Schwerbehindertenausweis
Bestattungsvorsorgevertrag
Graburkunde
Es ist kein Problem, wenn einige Dokumente nicht vorliegen oder verloren gegangen sind. Wir helfen Ihnen auch bei einer etwaigen Neubeantragung.