Erste Schritte im Trauerfall

Anruf beim Arzt

Bevor wir Ihnen helfen können, muss ein Arzt den Tod des Verstorbenen feststellen und bestätigen. Rufen Sie dazu Ihren Hausarzt an. Wenn Sie ihn nicht erreichen können, wenden Sie sich an den medizinischen Notdienst:

Tel. 116 117

Der Arzt stellt den
Totenschein aus.

Ist Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim verstorben, übernimmt das dortige Personal die Benachrichtigung eines Arztes.

Tel. 05971 / 7 12 98

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um alles Weitere. Welche Unterlagen wir für unser erstes Gespräch benötigen, erfahren Sie hier:

Dokumente

Für das erste Gespräch

Notwendige Dokumente

Ausweis oder Reisepass des Verstorbenen

Familienstammbuch oder Heiratsurkunde

Bei Ledigen die Geburtsurkunde

Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners

Bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil

Bei Beurkundungen außerhalb Deutschlands jeweils das Originaldokument (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde) mit beglaubigter Übersetzung

Ggf. Anträge auf Namensänderungen

Ggf. Registrierschein(e) oder Einbürgerungsurkunde

Elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse

Renten- bzw. Pensionsnummern

Falls vorhanden:
Versicherungspolicen
Schwerbehindertenausweis
Bestattungsvorsorgevertrag
Graburkunde


Es ist kein Problem, wenn einige Dokumente nicht vorliegen oder verloren gegangen sind. Wir helfen Ihnen auch bei einer etwaigen Neubeantragung.